Durch das Integrationsgesetz (August 2016) gibt es einige Änderungen
Möchten Flüchtlinge ein Praktikum oder eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme aufnehmen, stellen sich in der Regel folgende Fragen:
- Sind ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden?
- Liegt eine Arbeitserlaubnis vor, oder kann eine solche bei der Ausländerbehörde beantragt werden (s. Rückseite des AKN - Flüchtlingsausweis)?
- Ausreichende Mobilität vorhanden - kann die potentielle Arbeitsstelle auch zu unterschiedlichen Arbeitszeiten zuverlässig erreicht werden?
- Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine sonstige Vergütung gezahlt werden?
- Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
- Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
- Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert?
Anerkennung Berufsabschluss
Arbeitserlaubnis
Durch das Integrationsgesetz (August 2016) gibt es einige
Änderungen
Arbeitsmarktzugang
Durch das Integrationsgesetz (August 2016) gibt es einige Änderungen
Deutsch lernen, berufsbezogen
Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge
Freiwilligendienst, Ehrenamt
Mentor für die Arbeitssuche
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InCharge.jobs - Werde
Mentor: Integration durch Heranführung an den Arbeitsmarkt - Durch die InCharge-Initiative für Flüchtlinge wird der persönliche
Kontakt zwischen asylberechtigten Flüchtlingen in Deutschland und den InCharge-Partnern hergestellt. Durch den persönlichen, individuellen Austausch wird den Asylberechtigten die Orientierung
im neuen Lebensumfeld erleichtert.
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"Werde Türöffner"
Zeitarbeit/Leiharbeit - eine Chance besonders für Menschen ohne
Berufsausbildung